Kleingartenverein "Rose am See"

 

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Ruhezeiten und Fahrverbote

Für Naherholungsgebiete, wie diese Kleingartenanlage, sind feste Ruhezeiten vorgeschrieben. Daher ist jegliche Art von Lärm – ob von Menschen oder Maschinen – von April bis Sep­tember verboten: An Sonn- und Feierta­gen und an jedem Tag von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr. In den anderen Zeiten ist die Geräusch­belastung auf das Notwendigste zu beschränken.

Die Wege dürfen mit Kraftfahr­zeugen aller Art nur befahren werden für gelegentliche, unumgängliche An- und Abtransporte er­forderlicher Materialien außerhalb der Ru­hezeiten. Schritt­ge­schwindigkeit ist vorgeschrieben und das Parken im Gelände verboten.